
Wir beraten ältere Menschen und ihre Angehörigen im Seniorenrecht. Die Schwerpunkte unserer anwaltlichen Leistungen liegen in den Bereichen Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung, Erbrecht, Pflichtteil, Testament, Wohnen und Autofahren im Alter, Schwerbehinderung, das Leben im Ausland sowie Weiterbeschäftigung bei Erreichen der Altersgrenze und Sozialrecht.
Mittwoch, 8. November 2017
Montag, 23. Oktober 2017
Umgangsrecht der Großeltern
Gemäß § 1685 BGB haben auch Großeltern ein eigenes Umgangsrecht mit ihren Enkeln, auch nach einer Scheidung der Eltern. Maßgeblich ist immer das Wohl des Kindes. Daher kann das Umgangsrecht trotz bestehender Bindungen verwehrt werden, wenn zwischen den Eltern und Großeltern tiefgreifende Spannungen bestehen.
Die Großeltern müssen bereit sein, zu respektieren, dass die Erziehung der Enkel bei den Eltern liegt. Der Erziehungsvorrang ist von Verfassungs wegen den Eltern zugewiesen. Wenn die Großeltern diesen mißachten, läßt dies ein Umgangsrecht als nicht kindeswohldienlich erscheinen (BGH, Beschluss vom 12.07.2017).
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