Donnerstag, 15. Dezember 2016

Gilt der Mindestlohn auch für Rentner?


Ab 01.01.2017 gilt der gesetzliche Mindestlohn von 8,84 € (brutto) je Zeitstunde.
Auch Empfänger von Rentenzahlungen haben Anspruch auf den gesetzlichen Mindestlohn, wenn sie neben der Rente jobben. Es ist egal, wie hoch die Rente ist.
Eine Ausnahme besteht beispielsweise noch für Zeitungszusteller, die ab 01.01.2017 erst 8,50 € erhalten; das Mindestentgelt wird hier schrittweise eingeführt.
Auf den Mindestlohn kann nicht verzichtet werden.
Ehrenamtliche dürfen jedoch unentgeltlich tätig sein oder gegen Zahlung der steuerlichen Pauschalen. Der Ehrenamtsfreibetrag von 720,00 € jährlich ist nicht mindestlohnpflichtig.
Rentner unterhalb der Regelaltersgrenze müssen daher darauf achten, dass sie mit dem Mindestlohn die 450 €-Grenze einhalten.
 

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